Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Zahlungen:

Ist ein Kunde an einer Reise interessiert, so erhält er von MY ANH Travel ein schriftliches Angebot bzw. die Reisebestätigung. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme dieses Angebotes bzw. durch die Reisebestätigung zustande. Mit Angebotsannahme durch den Kunden bzw. nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von i.d.R. 20% des Gesamtreisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag wird mit Rechnungserhalt fällig, spätestens jedoch 28 Tage vor Reiseantritt, wobei Zahlung Zug-um-Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgt. Die Aushändigung bzw. Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt nur nach Zahlungseingang. Die Zahlung der Reisekosten kann auch mit folgenden Kreditkarten erfolgen, u.a. American Express, Euro Card und Visa.

2. Umbuchung:

Eine Umbuchung (z.B. Namensänderung) wird mit einer Bear- beitungsgebühr von 100,00 Euro pro Person und Vorgang berechnet, sofern die Unterlagen noch nicht ausgestellt wurden. Es steht dem Kunden frei, die Angemessenheit einer niedrigeren Umbuchungsgebühr nachzuweisen. Eine Terminänderung wird wie eine Stornierung behandelt.

3. Rücktritt durch den Kunden:

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder einer anderen empfangsberechtigten Person. Die Rück- trittserklärung sollte im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, hat der Reiseveranstalter als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen Anspruch auf Rücktrittsgebühren.

Bis 60 Tage vor Reiseantritt erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro pro Person.
Danach betragen die Rücktrittsgebühren:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt 20%
  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%
  • bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%
  • bis 8 Tage vor Reiseantritt 80%
  • danach 90% des Reisepreises.

Bei Nichtantritt, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise während der Tour ist eine (auch anteilige) Rückerstattung nicht möglich.

4. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:

Diese ist im Reisepreis nicht enthalten. Die Bedingungen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erhalten Sie zusammen mit der Reisebestätigung bzw. wir senden Ihnen diese auf Wunsch gerne zu. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Versicherung!

5. Mindestteilnehmerzahl:

Für die Durchführung jeder Gruppenreise ist eine Mindest- teilnehmerzahl erforderlich. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Reise bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage vor Reiseantritt durch Erklärung gegenüber dem Reisenden abzusagen.

6. Organisation der Reise:

Organisation und Durchführung der Reise erfolgt in Verbindung mit unserer örtlichen Agentur bzw. mit den jeweiligen Vertragspartnern.

7. Haftung bei Linienflügen:

Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind Bestandteil dieses Programms. Wir stellen Ihnen diese auf Anforderung gerne zur Verfügung. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Der Reiseveranstalter haftet auf keinen Fall für Verlust oder Beschädigung von Sachen des Kunden, die nicht im Gewahrsam des Reiseveranstalters oder für ihn tätige Personen sind. Insbesondere bei einem Wechsel der Beförderungsmittel, bei Zollabfertigung etc. hat der Kunde für die in seinem Gewahrsam befindlichen Sachen ausschließlich Sorge zu tragen.

8. Haftungsbeschränkung:

a) Der Reiseveranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit er für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Im übrigen ist die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

b) Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000,00 Euro je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000,00 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.364,00 Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

9. Versicherung:

Die Reise schließt eine Insolvenz- Versicherung zur Sicherstellung des Reisepreises ein. Die Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgt zusam- men mit der Reisebestätigung bzw. bei Zahlung des Anzahlungsbetrages. Jeder Reiseteilnehmer ist während der Reise im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, z.B. einer Premium-Schutz-Versicherung.

10. Leistungs- und Preisänderungen:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen Sicherheitsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

11. Gerichtsstand ist Köln:

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Dem Reiseveranstalter bleibt es stets unbenommen, den Reisenden wahlweise auch an dessen Wohnsitz zu verklagen.

12. Schriftformklausel:

Nebenabreden zu diesem Vertrag oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

13. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht:

Der Reisende darf gegenüber dem Reiseveranstalter nur mit der unstreitigen oder rechtskräftig festgehaltenen Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Reisende nur bei Vorliegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.

14. Verzug:

Im Falle des Verzuges des Reisenden mit Geldforderungen berechnet der Reiseveranstalter einen Verzugsschaden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank p.a.

15. Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen sich als unwirksam erweisen, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen einzutreten, um eine Regelung zu treffen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

16. Verjährung:

Ansprüche aus nicht vertragsgemäßer Erfüllung unserer Seite sind innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Ihre Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem laut Vertrag letzten Reisetag. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so wird die Verjährung bis zu dem Tag ausgesetzt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

17. Schlussbestimmungen:

Druck und Rechenfehler bzw. Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem jeweiligen Stand bei Drucklegung. Die Teilnahme an einer Reise setzt die vollständige Zustimmung aller beteiligter Parteien mit den obigen Bedingungen voraus.

18. Anwendbares Recht:

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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